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  • 20.12.2023 · Checklisten · Im Arbeitsverhältnis · Datenübermittlung im Konzern

    023_Weitergabe von Mitgliederdaten auf der Mitgliederversammlung eines Vereins

    Der Vorstand ist gesetzlich verpflichtet, seinen „Auftraggeber“, also den Verein, vertreten durch die Mitgliederversammlung über alle wesentlichen Punkte seiner Tätigkeit zu informieren. Dieser Verpflichtung stehen jedoch teilweise die Vorgaben des Datenschutzes entgegen, wie aktuelle Hinweise aus der Datenschutzpraxis zeigen.