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  • · Fachbeitrag · Immaterieller Schadenersatz

    Auswertung von WhatsApp-Nachrichten des ArbN kostet den ArbG 3.000 EUR Schadenersatz

    | Eine nicht durch legitime Interessen des ArbG gedeckte, nicht erforderliche und unverhältnismäßige Auswertung von WhatsApp-Nachrichten auf einem Firmenhandy, das vom ArbN sowohl für dienstliche als auch private Zwecke genutzt wird, kann zu einem Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens des betroffenen ArbN in Höhe von 3.000 EUR führen. |

     

    Sachverhalt

    Die Parteien streiten u. a. über außerordentlich und vorsorglich ordentlich ausgesprochene Kündigungen sowie um einen Schadenersatzanspruch des ArbN gemäß Art. 82 DSGVO.

     

    Der ArbN ist als Vertriebsleiter mit einem Bruttomonatsgehalt von 7.500 EUR beim ArbG (Softwareunternehmen) beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält eine Regelung, dass sich das jährliche Gehalt nach Ablauf von einem Jahr Betriebszugehörigkeit um jeweils mindestens 5.000 EUR erhöht. Zudem ist er stiller Gesellschafter. Der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien enthält eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht. Auch im Gesellschaftsvertrag findet sich hinsichtlich der atypisch stillen Gesellschafterstellung des ArbN eine Stillschweigensklausel und ein Wettbewerbsverbot.