27.04.2018 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Allgemeine Unternehmensführung
Mustereinwilligung zur Datenverarbeitung nach DSGVO
Am 25.05.2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Sie betrifft auch jedes Planungsbüro in den unterschiedlichsten Sphären. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie sich von Bauherrn eine ausdrückliche Einwilligung einholen, dass Sie seine Daten speichern dürfen. Nutzen Sie folgendes Schreiben.
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