· Fachbeitrag · Personal,management
Ein Jahr DSGVO: Verfahren und Bußgelder beim Beschäftigtendatenschutz vermeiden
von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de
| Am 25.05.2019 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Jahr alt geworden. Recherchen bei den Datenschutzbehörden haben ergeben, dass schon knapp 450.000 Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Betroffen waren auch Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen und organisieren Sie den Beschäftigtendatenschutz in Ihrem Büro so, dass er den rechtlichen Anforderungen genügt. |
Die Rechtsgrundlagen
Der Beschäftigtendatenschutz ist in § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit Art. 88 DS-GVO geregelt. Die Vorschrift knüpft an die personenbezogenen Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO an. Diese dürfen verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung
- über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig