· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Stichtag 25.05.: So setzen Sie die Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Büro um (Teil 2)
von Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Manfred Weigt, Bochum
| Am 25.05.2018 ist es so weit. Dann muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Sie betrifft auch jedes Planungsbüro, in den unterschiedlichsten Sphären. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und fangen Sie mit der konkreten Umsetzung sofort an. In dieser Ausgabe lesen Sie alles zu den Themen Adress-, Kontaktdaten-, Empfehlungsmanagement und Beschäftigtendatenschutz. |
Umgang mit Kundendaten
Mit der Einführung der DSGVO stellt sich für Sie die Frage, wie Sie mit Daten der Kunden umgehen sollten, zu denen Sie schon lange keinen Kontakt mehr aufgenommen haben (Karteileichen). Die Antwort kann eigentlich nur lauten: Löschen Sie die Daten. Das ergibt sich u. a. aus dem Prinzip der Datenminimierung, das in der DSGVO gestärkt worden ist (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO).
Eine (Weiter)verarbeitung ist in folgenden drei Fällen zulässig:
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