11.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · Kosten/Mitwirkung AG
Vereinbarung eines Kostenrahmens
Planungsbüros, die einen neuen Auftrag annehmen, sollten generell den Kostenrahmen prüfen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbaren. Das gilt unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Planungsleistungen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme befinden. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München, die einem Planungsbüro, das erst in der Lph 6 ins Projekt einstieg, teuer zu stehen kam. Die Konsequenz lautet: Klären Sie den Kostenrahmen zu Auftragsbeginn. Beraten Sie den Auftraggeber, wenn Sie feststellen, dass der Kostenrahmen mit der derzeitigen Planungslösung oder den Vorstellungen des AG nicht übereinstimmt. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.
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