· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Baukostenhaftung: Klären Sie bei der Annahme eines Auftrags immer auch den Kostenrahmen
| Planungsbüros, die einen neuen Auftrag annehmen, sollten generell den Kostenrahmen prüfen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbaren. Das gilt unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Planungsleistungen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme befinden. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München, die einem Planungsbüro, das erst in der Lph 6 ins Projekt einstieg, teuer zu stehen kam. |
Kostenziele auch bei Auftrag über die Lph 6 bis 8 relevant?
Wie oben erwähnt, wurde das Planungsbüro erst bei den Lph 6 bis 8 eingeschaltet. Eine Baukostengrenze wurde nicht vereinbart. Folglich ging das Büro davon aus, dass es nicht mehr erforderlich sei, mit dem Auftraggeber den Kostenrahmen zu klären. Denn das sei üblicherweise Teil der Lph 1.
Kostenberechnung lag 216.000 Euro über Budget des Auftraggebers
Das Vorgängerbüro hatte der Auftraggeber dahingehend informiert, dass für die Baumaßnahme 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Kostenberechnung dieses Büros wies jedoch 816.750 Euro aus. Das Nachfolgerbüro übernahm die Lph 6 bis 8 auf Basis der Kostenberechnung, es baute schlicht auf den Vorgängerleistungen auf.
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