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  • 31.10.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 1/2

    Musterschreiben: Information über Notwendigkeit der Beauftragung weiterer Leistungen

    Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung erforderlich sind“. So steht es im neuen § 650p BGB. Er bedeutet auch: Der Bauherr kann sich vor der anforderungs- und termingerechten Beauftragung zusätzlicher oder Besonderer Leistungen nicht drücken. Sie müssen lediglich Ihrer Warnhinweispflicht nachkommen und ihm notfalls die gesetzlichen Zusammenhänge mit einem beratenden Schreiben darlegen. Nutzen Sie dazu das PBP-Musterschreiben.