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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 8/9

    Beauftragung unvollständiger Teilleistungen in Lph 8

    Gestückelte Leistungsumfänge bergen das Risiko, dass der Haftungsumfang den Auftragsumfang regelmäßig übersteigt. Wir empfehlen deshalb: Nehmen Sie keine „gestückelten“ Teilaufträge an, bei denen das Honorar einseitig reduziert wird und die Haftungsrisiken unverändert bleiben. Typisches Beispiel ist, wenn die Lph 8 mit der Teilleistung Rechnungsprüfung beauftragt wird, aber das Aufmaß und die fachliche Ausführungsüberwachung als notwendige vorhergehende Teilleistungen nicht beauftragt werden, weil zum Beispiel ein Zahlungsplan mit dem ausführenden GU vereinbart ist. Ist der Auftrag bereits zustande gekommen, sollten Sie mittels Beratung (PBP-Musterbrief) auf die möglichen Folgen hinweisen und eine ergänzende Beauftragung erwirken.