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  • 20.09.2017 · Download · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · LPH 8/9

    Beratung des Auftraggebers über die Folgen ändernder Anordnungen

    Den Bauablauf entscheidend beeinflussende, nicht kalkulierte Mehrmengen sowie Entwurfsänderungen können dazu führen, dass der ausführende Unternehmer nicht nur eine Verlängerung der vereinbarten Ausführungstermine verlangen sondern auch bauzeitbedingte Mehrkosten abrechnen kann. Das hat das OLG Dresden unter Billigung des BGH klargestellt. Nutzen Sie die Entscheidung für Ihre „Projektsteuerung“. Führen Sie dem Bauherrn die Folgen häufiger Änderungsanordnungen vor Augen, fördern Sie die Zielerreichung in punkto Termine und Kosten und erleichtern Sie sich selbst die Arbeit, mit dem PBP-Musterschreiben.