· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Neues zur Haftung: Wann haftet der Bauherr als fachkundiger Bauherr selbst?
| Um das Haftungsrisiko auf den Bauherrn verlagern zu können, müssen Sie dessen Mitwirkungspflicht aktivieren und ihn über risikobehaftete Entscheidungen oder Maßnahmen aufklären. Das gilt nach Auffassung des BGH auch, wenn der Bauherr fachkundig ist. Ziehen Sie für Ihre Auftraggeber-Beratung daraus die richtigen Schlüsse. |
BGH räumt mit Mär vom „fachkundigen Bauherrn“ auf
Wenn es um die Zuständigkeiten und Mitverantwortung des Bauherrn bei der Festlegung von Planungsinhalten geht, wird von Planern häufig das Schlagwort des „fachkundigen Bauherrn“ als Entlastungsargument vorgebracht. Dahinter steckt die Ansicht: Ein fachkundiger Bauherr übernimmt verhältnisgerecht mehr Mitverantwortung bei der Planung als ein Bauherr, der nicht fachkundig ist.
Jeder Bauherr muss gleich behandelt und beraten werden
Der BGH hat mit dieser Auffassung jetzt aufgeräumt. Allein wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes gilt, dass alle Auftraggeber in gleicher Weise zu beraten sind. Sie müssen fachkundige Bauherren also genauso umfassend beraten wie andere Bauherren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2014, Az. 13 U 1896/11, Abruf-Nr. 195972; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 17.05.2017, Az. VII ZR 63/14).
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