27.08.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
„Allein aus der Anwendung der BIM-Methode ergibt sich keine gesonderte Vergütungspflicht nach der HOAI. Jedoch sind die BIM-Leistungen, die keine Grundleistungen sind, hinsichtlich ihres Honorars frei vereinbar und damit außerhalb der HOAI zu vergüten. Diejenigen Leistungen, die ihrem fachlichen Inhalt nach Grundleistungen sind, sind nach der HOAI abzurechnen.“ So ähnlich hat sich das OLG Hamm in der mündlichen Verhandlung (= Berufungsinstanz) zum LG Paderborn geäußert (PBP 10/2017, ...
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25.09.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Die erste BIM-Entscheidung ist da. Und sie ist für BIM-Planer positiv. Das LG Paderborn ist nämlich der Meinung: Planungsleistungen, die ein virtuelles Gebäudemodell nach der BIM-Methode enthalten, fallen selbst in den frühen Planungsphasen (Lph 1 bis 3) honorartechnisch nicht unter die Grundleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI. Grundleistungen und BIM sind also zwei Paar Schuh.
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