· Fachbeitrag · Betriebshaftpflichtversicherung
Die Ruheversicherung: Eine Lösung für Zeiten ohne Aufträge?
| Einige Planungsbüros leiden unter Umsatzeinbrüchen, weil Projekte abgesagt oder verschoben werden. Weil sich auch die Akquise neuer Aufträge schwierig gestaltet, versuchen Betroffene, ihre laufenden Kosten möglichst niedrig zu halten. PBP hat Kai Doerk vom Versicherungsmakler Asekurado gefragt, inwieweit die Ruheversicherung geeignet ist, in der Betriebshaftpflicht Kosten zu sparen oder ob es bessere Möglichkeiten gibt. |
Für wen eignet sich eine Ruheversicherung?
Lt. Doerk weisen sogar einige Kammern ihre Mitglieder explizit auf die Ruheversicherung hin, um so Kosten zu sparen. Aber dafür ist sie nicht gedacht. Ein Ruhendstellen kommt in Frage, wenn der Versicherungsnehmer über längere Zeit nicht beruflich aktiv ist. Gängige Gründe sind z. B.
- Mutterschutz und Elternzeit,
- längere Pflege von Familienangehörigen,
- Krankheit des Versicherungsnehmers von ungewisser Dauer oder
- die Aufnahme einer zeitlich befristeten Anstellung.
Vorteile: Kammereintrag und Betriebshaftpflicht
Ergo: Eine Ruheversicherung ist sinnvoll, wenn die freiberufliche Tätigkeit für (voraussichtlich) mindestens zwölf Monate unterbrochen wird. Damit behält der Planer sein Anrecht auf die vereinbarten Konditionen und kann den Versicherungsschutz jederzeit wieder aufnehmen. Da viele Ingenieur- und Architektenkammern bestimmte Ruheversicherungen akzeptieren, können Planer auf diese Weise oft Kammereintrag und Titel behalten.
Bei Auftragsmangel ist Ruheversicherung der falsche Weg
Wer weiterhin freiberuflich tätig sein möchte, aber derzeit keine oder kaum Aufträge hat, benötigt keine Ruheversicherung, sondern preiswerten Basis-Versicherungsschutz. Versicherungsbeiträge sind immer im Voraus zu zahlen. Je früher sich das in Schwierigkeiten geratene Planungsbüro an seinen Makler wendet, desto besser. Im Idealfall wird der Vertrag noch vor der nächsten Beitragsfälligkeit angepasst. Es gibt viele Möglichkeiten der Gestaltung, die Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Neben den Umsätzen sind die Höhe der Versicherungssummen, der Selbstbeteiligung und die Zahlweise die gängigsten Faktoren, um die Prämie zu bestimmen, so Doerk.
Wenn der Ingenieur oder die Architektin später wieder mehr Geld verdient, wird die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung je nach Höhe des Honorars und des Bedarfs wieder aufgestockt. Spezialisierte Makler wissen, welche Tarife sich eignen bzw. welche Versicherungsgesellschaften günstige Lösungen anbieten. Wichtig ist in jedem Fall, die Berufshaftpflicht nicht einfach ersatzlos zu kündigen. Es entstünden ungünstige Versicherungslücken.
Weiterführender Hinweis
- Blog-Beitrag https://www.asekurado.de/blog/architekten