Die Praxis zeigt, dass eine von Architekten erstellte „Kostenberechnung“ oft nicht den Maßgaben der DIN 276 entspricht. Das kann dazu führen, dass eine Rechnung – mit einer Honorarberechnung nach HOAI – nicht prüfbar ist. Da aber nur eine prüfbare Rechnung die Fälligkeit einer Honorarforderung begründet, bedeutet dies, dass Sie als Planer u. U. kein Honorar für Ihre erbrachten Leistungen erhalten. Damit Ihnen genau das nicht passiert, fasst Ihnen PBP in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte ...
Zum Abschluss der Beitragsreihe rund um den § 11 HOAI stellt PBP Ihnen die Zielbaummethode des Honorarsachverständigen Matthias Voigt vor. Sie dient dazu, bei einem Auftrag über mehrere Objekte in der ...
In Konfliktsituationen neigen die Vertragsparteien schnell zur Kündigung. Doch sollte wohl überlegt sein, aus welchem Grund und ob überhaupt gekündigt werden kann. Wertvolle Aussagen dazu finden sich in einer ...
Das OLG Frankfurt hat noch einmal den Unterschied zwischen der Prüffähigkeit und der sachlichen Richtigkeit einer Abschluss- oder Schlussrechnung herausgearbeitet. PBP fasst zusammen.
Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c BGB und § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im ...
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leistet. Dass sie endlich auch von den ...
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Kleinere Planungsänderungen können Sie einfach im Zeithonorar abrechnen. Sie müssen das Honorar nicht nach den komplexeren Regeln der HOAI berechnen. Das hat das Landgericht Krefeld klargestellt. PBP macht Sie mit dem Urteil und dessen Folgen für Ihr Tagesgeschäft vertraut.