Die Abrechnung gekündigter Planungsverträge sind mittlerweile ein Dauerbrenner vor Gericht. Beim BGH ging es jetzt um die Frage, ob der gekündigte Planer das Honorar für erbrachte und das Honorar für die nicht erbrachte Leistung separat abrechnen bzw. einklagen kann.
Nicht alle Objekte, die für ein Bauvorhaben zu planen sind, werden in der HOAI definiert. Doch wie sind sie dann zu honorieren? Hierzu hat PBP die Anfrage eines Lesers erreicht. Konkret geht es um einen ...
In der Praxis wird seit Jahren gestritten, ob Architekten und Ingenieure auch dann Honorar abrechnen dürfen, wenn lediglich eine Leistungsvereinbarung, aber keine ausdrückliche schriftliche Honorarvereinbarung ...
Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung des Ingenieurs ist durch Auslegung des individuellen Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu ermitteln, nicht nach der HOAI. Sieht der Vertrag als Lph 9 das „Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses“ vor, wird davon die Grundleistung 9b „Objektbegehung“ nicht umfasst. Das hat das OLG Rostock im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt.
In der Praxis werden Planungsaufträge für Baumaßnahmen und Anlagen erteilt, die in der HOAI nicht beschrieben sind. Auftraggeber vertreten dann oftmals die Meinung, dass das Honorar hierfür frei vereinbart werden ...
Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB 2018 (bzw. § 648a BGB in der Fassung bis 2017) beginnt taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach ...
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Wird ein Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass das Architektenhonorar, das auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das könnte sich bald ändern. Der EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die gesamte Kündigungsvergütung umsatzsteuerpflichtig ist. Das Urteil erging zwar zu Österreich. Deren „Kündigungsabrechnungsregelung“ ist aber mit der deutschen vergleichbar.