Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung des Ingenieurs ist durch Auslegung des individuellen Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu ermitteln, nicht nach der HOAI. Sieht der Vertrag als Lph 9 das „Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses“ vor, wird davon die Grundleistung 9b „Objektbegehung“ nicht umfasst. Das hat das OLG Rostock im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt.
In der Praxis werden Planungsaufträge für Baumaßnahmen und Anlagen erteilt, die in der HOAI nicht beschrieben sind. Auftraggeber vertreten dann oftmals die Meinung, dass das Honorar hierfür frei vereinbart werden ...
Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB 2018 (bzw. § 648a BGB in der Fassung bis 2017) beginnt taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach ...
Wird ein Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass das Architektenhonorar, das auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das könnte sich bald ändern. Der EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die gesamte Kündigungsvergütung umsatzsteuerpflichtig ist. Das Urteil erging zwar zu Österreich. Deren „Kündigungsabrechnungsregelung“ ist aber mit der deutschen vergleichbar.
Konkrete Terminvereinbarungen zwischen Planer und Auftraggeber sind essenziell, um eine zusätzliche Vergütung bei Verzögerungen durchzusetzen. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die aktuelle HOAI das ...
Kündigt Ihr Auftraggeber den Planervertrag frei nach § 648 BGB, müssen Sie konkret zu den ersparten Aufwendungen und dem anzurechnenden anderweitigen Erwerb vortragen. Das gilt auch für Pauschalhonorarverträge.
Leadership-Weiterbildung für Mitarbeiter in Planungsbüros
Nutzen Sie jetzt das von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Programm "Leadership 4.0 - Ready to Lead im Planungsbüro" und steigern Sie die Führungskompetenz ausgewählter Mitarbeiter. Wie das genau geht, zeigt Ihnen unser kostenloses Einführungswebinar am 21.01.2025 von 12 bis 13 Uhr.
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Neu! IWW-Lehrgang Zirkuläres Bauen als Geschäftsmodell
Zirkuläres Bauen ist in aller Munde. Doch wie lässt sich das Konzept erfolgreich in die Praxis umsetzen und damit auch Geld verdienen? Der neue IWW-Lehrgang vom 12. bis 13.02.2025 liefert konkrete Antworten. Profitieren Sie von interdisziplinärem Expertenwissen und direkt nutzbaren Ergebnissen!
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie endlich auch von den planenden Berufen entdeckt worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass zuletzt relativ viele „Planerfälle“ vor Gericht gelandet sind. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen.