Als Objektüberwacher stehen Sie häufig vor der Herausforderung, Nachtragsforderungen von Auftragnehmern zu prüfen, die auf vermeintlichen Verzögerungen durch Vorunternehmer oder angeblich verletzten ...
Die Vorschriften der HOAI setzen den Bestand eines nach den Vorschriften des BGB begründeten Anspruchs voraus. Sie regeln nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Anspruch vertraglich begründet ...
Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger ...
Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E-Gesetz ist geprägt von einer vollständigen Unkenntnis des Mangelbegriffs im Bauvertragsrecht des BGB. So in etwa lautete der Kernsatz des VII. (Bau-)Senat des BGH in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz. „Verraten“ hat ihn Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit vom VII. Senat bei der AHO-Herbsttagung. In seinem 45-minütigen Vortrag hat er dann klargestellt, warum der BGH zu dieser Einschätzung gekommen ist.
Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Das regeln die §§ 650q, 650h BGB. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die ...
Das Interesse des Urhebers am Fortbestehen eines Bauwerks tritt in aller Regel hinter die Interessen des Gebäudeeigentümers an einer anderweitigen Gebäudenutzung und einer damit einhergehenden Zerstörung des ...
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Objektüberwachung und Bauleitung sind inhaltlich zwei Paar Schuh. Das hat das OLG Frankfurt nochmals klargestellt. Danach ist der Bauleiter nach dem allgemeinen Sprachverständnis dafür zuständig, zu überwachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Der Objektüberwacher dagegen schuldet eine Ausführung des Objekts gemäß der vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn.