Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger in der Gewährleistung sind. Die Verjährung hemmende Verhandlungen erfordern dabei einen ernsthaften Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen. Das hat das OLG Köln klargestellt.
Die Flexibilität in der Wahl des Fachpersonals, das eine Aufgabe ausführt, ist ein entscheidendes Merkmal, das sowohl die Qualität Ihrer Arbeit als auch die Einhaltung der Vertragspflichten beeinflusst.
Immer mehr Auftraggeber legen Wert auf nachhaltiges oder gar ESG-konformes Bauen. Doch was bedeutet es, wenn der Bauherr Ihnen einen Vertrag vorlegt, der eine „ESG-konforme Planung“ zum Ziel haben soll? ...
Beim Einzug und der Nutzung eines Gebäudes handelt es sich um einen typischen Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann. Die ausstehende Ausführung von Restarbeiten sowie das Vorliegen einzelner Mängelrügen stehen einer konkludenten Abnahme nicht zwingend entgegen. Das hat das OLG Köln klargestellt.
Nach § 48 EStG müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber (Leistungsempfänger) einen Steuerabzug von 15 Prozent der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, ...
Immer wieder stellt sich im Tagesgeschäft die Frage, wer eigentlich wem die zur Ausführung aus der Baustelle freigegebenen Ausführungsunterlagen übergeben muss. Besonders spannend wird die Frage, wenn die Lph 8 ...
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? In Teil 2 der Beitragsreihe unterstützt Sie PBP mit Checklisten und Musterschreiben.