Oft wird darüber gestritten, ob die konsequente Führung eines Bautagebuchs notwendig ist. Dass bei Unterlassung das Honorar entsprechend gekürzt werden kann, ist von der Rechtsprechung bereits geklärt (KG Berlin, Urteil vom 01.12.2017, Az. 21 U 19/12, Abruf-Nr. 205005 ). Aber es kann noch wesentlich schlimmer kommen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt. Die Kölner Richter sehen nämlich auch Schadenersatzfolgen. Wappnen Sie sich dagegen.
In der Praxis kommt es oft vor, dass Sie sich auf die Erbringung bestimmter Leistungen mündlich verständigen, eine schriftliche Vereinbarung oder Vergütungsvereinbarung nicht zustande kommt. Um dennoch ...
Die Entwicklung von Vertragsentwürfen stellt eine Rechtsdienstleistung dar, die nicht als Nebenleistung zur Tätigkeit eines Architekten erlaubt ist. Die in den HOAI-Leistungsbildern enthaltenen Grundleistungen ...
Als Objektüberwacher stehen Sie häufig vor der Herausforderung, Nachtragsforderungen von Auftragnehmern zu prüfen, die auf vermeintlichen Verzögerungen durch Vorunternehmer oder angeblich verletzten ...
Die Vorschriften der HOAI setzen den Bestand eines nach den Vorschriften des BGB begründeten Anspruchs voraus. Sie regeln nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Anspruch vertraglich begründet ...
Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger ...
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E-Gesetz ist geprägt von einer vollständigen Unkenntnis des Mangelbegriffs im Bauvertragsrecht des BGB. So in etwa lautete der Kernsatz des VII. (Bau-)Senat des BGH in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz. „Verraten“ hat ihn Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit vom VII. Senat bei der AHO-Herbsttagung. In seinem 45-minütigen Vortrag hat er dann klargestellt, warum der BGH zu dieser Einschätzung gekommen ist.