Die Vorschriften der HOAI setzen den Bestand eines nach den Vorschriften des BGB begründeten Anspruchs voraus. Sie regeln nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Anspruch vertraglich begründet oder wieder aufgehoben werden kann. Das hat das OLG Karlsruhe einmal mehr klargestellt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023, Az. 19 U 103/22, rechtskräftig).
Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger ...
Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E-Gesetz ist geprägt von einer vollständigen Unkenntnis des Mangelbegriffs im Bauvertragsrecht des BGB. So in etwa lautete der Kernsatz des VII. (Bau-)Senat des BGH in seiner ...
Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Das regeln die §§ 650q, 650h BGB. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die Kündigung hinnimmt. Es ist dann in der Regel eine stillschweigende Vertragsaufhebung anzunehmen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt.
Das Interesse des Urhebers am Fortbestehen eines Bauwerks tritt in aller Regel hinter die Interessen des Gebäudeeigentümers an einer anderweitigen Gebäudenutzung und einer damit einhergehenden Zerstörung des ...
Objektüberwachung und Bauleitung sind inhaltlich zwei Paar Schuh. Das hat das OLG Frankfurt nochmals klargestellt. Danach ist der Bauleiter nach dem allgemeinen Sprachverständnis dafür zuständig, zu überwachen, ...
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In vielen Verträgen werden Baukostenobergrenzen vereinbart, die gerade in Zeiten leerer Kassen immer häufiger zu Problemen in der Projektabwicklung führen. Insbesondere in der TA wirken sich ungenaue Vereinbarungen verheerend aus. Um derartige Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen, weist Ihnen PBP im folgenden Beitrag den richtigen Weg im Umgang mit dieser wichtigen Rahmenbedingung beim Planen.