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  • 31.03.2021 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Auftraggeberberatung zum Nutzen der Mitverarbeitung von Bausubstanz

    Die mitverarbeitete Bausubstanz ist auch in der HOAI 2021 Bestandteil der anrechenbaren Kosten. Gelöst sind die Abrechnungsprobleme damit nicht. Viele Auftraggeber versuchen, in die Höhe der anrechenbaren Kosten einzugreifen. Dem gilt es vorzubeugen. Die beste Lösung (und Inhalt des Musterschreibens) ist, die Ermittlung nachvollziehbar zu gestalten und dem Auftraggeber verständlich darzustellen, warum es sich für ihn lohnt, Bausubstanz mitzuverarbeiten und was Sie dazu leisten.