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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen

    Haftungsbegrenzung bei zur Auftraggeber-Gefälligkeit vorpreschender Planung

    Erbringen Sie keine Leistungen ohne konkrete Leistungsvereinbarung. Sie haben im Zweifel keinen Honoraranspruch, tragen aber das volle Haftungsrisiko. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 29.8.2014, Az. 11 U 170/11), aus der Sie die richtigen Konsequenzen ziehen sollten. Nämlich die, eine haftungsbegrenzende und honorarsichernde Vereinbarung für die vorpreschenden Leistungen zu treffen. Passen Sie dazu das Musterschreiben auf Ihren Fall an.