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  • 02.08.2019 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen

    Nach dem EuGH-Urteil zur HOAI: Vertragsklausel zur Vereinbarung eines Zeithonorars

    Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI am 04.07.2019 als europarechtswidrig eingestuft. Nach der neuen Rechtslage können Sie mit Ihrem Auftraggeber auch vereinbaren, dass Sie die gesamten zu erbringenden Planungs- und Überwachungsleistungen im Zeithonorar abrechnen. Nutzen Sie die PBP-Musterklausel, wenn Sie eine Vereinbarung im Zeithonorar anstreben und passen Sie diese an das konkrete Projekt an.