27.04.2018 · Checklisten · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Teilabnahme von Architekten-/Ingenieurleistungen nach BGB 2018: Musterformular
Der Gesetzgeber will ab 2018 Ihre Verjährungsfrist möglichst nahe an den Beginn der Verjährungsfrist der ausführenden Unternehmen rücken. Er hat in § 650s BGB geregelt, dass Sie ab der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers eine Teilabnahme der Leistungen verlangen können, die Sie bis dahin erbracht haben. Nutzen Sie (auch) für dieses neue Recht auf Teilabnahme ein Musterformular.
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