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  • 25.09.2017 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Wirtschaftsberatung

    Anstellung - Arzt in einem MVZ (Stand 2017)

    Eine Besonderheit dieses Anstellungsvertrags ist die Änderungs- und Entwicklungsklausel in § 9. Sie gibt dem MVZ das Recht, strukturelle und organisatorische Änderungen vorzunehmen, wenn sie der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des MVZ dienen. Dies kann z. B bei Änderungen in den medizinisch-technischen oder in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Fall sein oder wenn sich die Leistungsdaten des MVZ verschlechtern. Allerdings sind dabei die Belange des angestellten Arztes zu berücksichtigen.