25.09.2017 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Wirtschaftsberatung
Chefarztvertrag (Stand 2017)
Hier handelt es sich um einen Chefarztvertrag, bei dem die betreffende Ärztin als Selbstständige und nicht als angestellte Ärztin tätig wird. Wichtig ist es, hier die Gefahr der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Um selbstständig tätig zu sein, müssen die vertraglichen Regelungen die selbstständige Berufsausübung der Chefärztin gewährleisten. Kriterien hierfür sind z. B. die Beteiligung an Gewinn und Verlust (also keine feste Vergütung) und die Weisungsunabhängigkeit in ärztlichen Fragestellungen. Weiterhin sprechen die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitszeit sowie die Option, auch neben der Tätigkeit im Krankenhaus ärztlich tätig zu werden, für eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit. Letztendlich ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Umstände erforderlich.
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