· Fachbeitrag · Mustervertrag
Chefarztvertrag
von RAin Mareike Piltz, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
| In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Vertrags für die Tätigkeit einer Chefärztin an einem Krankenhaus erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. |
1. Vertragsgegenstand
In § 1 wird der Vertragsgegenstand bestimmt: Der Vertrag regelt die Tätigkeit der Chefärztin als leitende Abteilungsärztin einer Abteilung eines Krankenhauses. Krankenhäuser untergliedern sich meist in Kliniken, Abteilungen oder Institute. Jeder Abteilung steht ein Chefarzt als fachlich verantwortlicher Arzt vor.
Die Chefärztin ist angestellt tätig. In der Vergangenheit war die Tätigkeit des Chefarztes überwiegend von freiberuflichen Elementen geprägt. Charakterisierend dafür war die Berechtigung, im Rahmen einer Nebentätigkeit ambulante Leistungen in „eigener Praxis“ zu erbringen. Diese Berechtigung als Element freiberuflicher Tätigkeit ist auch heute noch erkennbar in den Chefarztverträgen zu finden, die nunmehr überwiegend, wie vorliegend, als Dienstverträge i.S. des § 611 BGB gestaltet sind (zur steuerlichen Problematik s. Tz. 4.3).
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