07.07.2011 | Abkommensrecht
Doppelbesteuerung von niederländischen ABP-Pensionen
von RA StB FAStR Tim Lühn, Lingen/Ems
Aus dem 1922 gegründeten ABP-Pensionsfonds erhalten alle pensionierten niederländischen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - z.B. Arbeitnehmer des Staates, der Provinzen, der Kommunen - Rentenzahlungen. Zum 1.1.96 wurde dieser Fonds privatisiert, um ihn mit anderen Arten von Pensionsfonds in den Niederlanden gleichzustellen. Zieht ein Empfänger von Rentenzahlungen des ABP-Pensionsfonds nach Deutschland um, führt dies regelmäßig zur Doppelbesteuerung seiner Einkünfte, die im Regelfall nur durch ein Verständigungsverfahren vermieden werden kann.
Besteuerung nach dem Kassenstaatsprinzip?
Die Rentenzahlungen werden in den Niederlanden - unabhängig vom Umzug nach Deutschland - infolge des abkommensrechtlichen Kassenstaatsprinzips nach Art. 12 Abs. 2 DBA-NL der niederländischen Besteuerung unterworfen. Die Rentenzahlung seien öffentlich-rechtlicher Natur, da sie aus einer öffentlich und nicht privatrechtlich strukturierten Einrichtung stammen. Diese Ansicht wurde vom Hoge Raad (Uitspraak 5.12.08, Nr. 43722) bestätigt und ausdrücklich in einen Vorbehalt der Niederlande zu Rn. 5.4 und 5.6 im OECD-MK aufgenommen.
Die deutsche Finanzverwaltung qualifiziert die Rentenzahlungen dagegen im Auszahlungszeitpunkt (nach der Privatisierung des ABP-Pensionsfonds) als privatrechtliche Rente. Danach wird Deutschland gemäß Art. 12 Abs. 1 DBA-NL auch ein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht zugewiesen. Das Kassenstaatsprinzip des Art. 12 Abs. 2 DBA-NL sei im Auszahlungszeitpunkt nicht einschlägig. Nach Ansicht des BFH unterfallen privatrechtliche Rentenzahlungen wie in diesem Fall nicht dem Kassenstaatsprinzip (BFH 14.5.07, I R 7/06, BFH/NV 07, 1832).
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