09.11.2009 | Arbeitnehmeraktienoptionen
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Ausübung von Aktienoptionen
von Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Caroline Klotzek und Dipl.-Kauffr. Aleksandra Lechowicz, Berlin
Um Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu binden, geben weltweit viele Unternehmen Arbeitnehmeraktienoptionen (häufig als Stock Options bezeichnet) aus. Empfänger dieser Optionen sind zunehmend nicht mehr nur die Führungskräfte. Nachfolgend werden daher die steuerlichen Konsequenzen der Ausübung von Aktienoptionen erläutert. Darüber werden Hinweise auf die Besonderheiten bei der Gewährung von Aktienoptionen im Zusammenhang mit internationalen Arbeitnehmerentsendungen gegeben. Steuerliche Auswirkungen der Aktienveräußerung durch den Arbeitnehmer sind nicht Gegenstand dieses Beitrages.
1. Definition und Unterteilung
Arbeitnehmeraktienoptionen liegen vor, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern Beteiligungsrechte an seinem Unternehmen einräumt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Arbeitnehmer die Aktienoptionen zu einem vorher festgelegten Ausübungspreis realisieren und verbilligte Aktien erwerben.
Bisher wurden Aktienoptionen in handelbare und nicht handelbare Aktienoptionen unterteilt. Diese Unterscheidung war für den Besteuerungszeitpunkt wichtig. Allerdings hat der BFH (20.11.08, VI R 25/05, BStBl II 09, 382) entschieden, dass es für den Zufluss des geldwerten Vorteils auf diese Unterscheidung nicht mehr ankommt. Handelbare und nichthandelbare Optionsrechte werden zukünftig gleich behandelt.
2. Besteuerung als Arbeitslohn nach nationalen Regeln
Die unentgeltliche bzw. verbilligte Gewährung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen führt im Zeitpunkt der Ausübung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Bei Auseinanderfallen von Optionsausübung und Gutschrift der Aktien im Depot des Arbeitnehmers fließt der geldwerte Vorteil an dem Tag zu, an dem die Aktien aus dem Depot des Arbeitgebers oder des Dritten ausgebucht und in das Depot des Arbeitnehmers eingebucht werden. Eine Ausnahme gilt bei der so genannten Exercise and Sell-Ausübungsvariante. Hier ist der Zufluss des geldwerten Vorteils bereits im Zeitpunkt der Ausübung des Aktienoptionsrechts bewirkt.
2.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils
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