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  • 05.07.2010 | Atlas-Ausfuhr

    Aktualisiertes BMF-Schreiben zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis

    Seit 1.7.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Artikel 787 ZK-DVO). Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.06 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Das aktuelle BMF-Schreiben (3.5.10, IV D 3 - S 7134/07/10003, Abruf-Nr. 101683) nimmt zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke Stellung und ersetzt ein früheres Schreiben (BMF 17.7.09, IV B 9 - S 7134/07/10003).  

     

    Hinweis

    Eine ausführliche Darstellung des IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“, insbesondere zu den Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis, bringt der Beitrag von Nieskoven, PIStB 10, 95.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 175 | ID 136846