05.07.2010 | Atlas-Ausfuhr
Aktualisiertes BMF-Schreiben zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis
Seit 1.7.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Artikel 787 ZK-DVO). Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.06 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Das aktuelle BMF-Schreiben (3.5.10, IV D 3 - S 7134/07/10003, Abruf-Nr. 101683) nimmt zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke Stellung und ersetzt ein früheres Schreiben (BMF 17.7.09, IV B 9 - S 7134/07/10003).
Hinweis |
Eine ausführliche Darstellung des IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“, insbesondere zu den Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis, bringt der Beitrag von Nieskoven, PIStB 10, 95. |