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  • 12.01.2009 | Ausländische Einkünfte

    Einkommensteuererklärung - Probleme mit der Anlage AUS meistern

    von Dipl.-Finw. Christian Hensel, Berlin

    Der Vordruck Anlage AUS wird seit dem Veranlagungsjahr 1990 als Reaktion der Verwaltung auf die von den Rechnungshöfen festgestellten Fehlerquoten bei der Berücksichtigung von ausländischen Einkünften eingesetzt. Auch wenn aktuelle Software-Programme die einzutragenden Daten zuverlässig berechnen, tauchen in der Beraterpraxis immer wieder Zweifelsfragen auf, die es zu meistern gilt. Die teilweise jährliche Änderung des Vordrucks macht das zutreffende Ausfüllen nicht leichter. Der folgende Aufsatz stellt die gängigsten Fallgestaltungen beispielhaft dar und gibt Empfehlungen für die Praxis. Ferner werden Hinweise zur Abgeltungssteuer ab 2009 gegeben.  

    1. Anwendungsbereich und Aufbau der Anlage AUS

    Der Vordruck ist ausschließlich für die Einkommensteuerveranlagung bestimmt. Bei der gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind die entsprechenden Eintragungen in der Feststellungserklärung zu tätigen. Da diese Feststellungserklärung der Gestaltung der Anlage AUS weitgehend entspricht, gelten die folgenden Ausführungen auch für dieses Verfahren. Körperschaftsteuerpflichtige erklären ihre ausländischen Einkünfte in der Anlage AE, die wegen der Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts abweichend gestaltet ist; deshalb wird an dieser Stelle nicht darauf eingegangen. Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf die Anlage AUS für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008.  

     

    Die Anlage AUS fasst alle Angaben der Einkommensteuererklärung zu ausländischen Einkünften zusammen. Einzige Ausnahme bilden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die auch bei Auslandsbezug auf der Anlage N einzutragen sind. Lediglich wenn ausländische Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind, sind zusätzliche Eintragungen auf der Anlage AUS vorzunehmen.  

     

    Der Vordruck besteht aus zwei Teilen, wobei sich die Aufteilung nach der steuerlichen Behandlung richtet: