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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Auslandserbfall

    Die einseitige Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

    | *Dr. Jülicher ist für die Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät Flick/Gocke/Schaumburg in Bonn tätig. |