01.04.2006 | Auslandsinvestition
Der Unternehmenskauf in Polen
Nach wie vor ergeben sich für ausländische Unternehmen in Polen hervorragende Investitionsmöglichkeiten. Allein im Jahr 2005 betrugen die Auslandsdirektinvestitionen etwa acht Milliarden EUR. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren rasant ansteigen. Denn der polnische Staat ist noch Eigentümer von über 2.000 größeren Unternehmen, die in den nächsten vier Jahren veräußert werden sollen – so schätzen Fachleute allein hierbei das Transaktionsvolumen auf 35 Mrd. EUR. Die polnische Regierung will alle wesentlichen Unternehmen, mit Ausnahme der strategisch wichtigen Bereiche, privatisieren. Neben der Möglichkeit, Unternehmen im Zuge der Privatisierung zu übernehmen, bieten sich für den Investor durchaus auch gute Kaufgelegenheiten von privaten Unternehmen. Der folgende Beitrag stellt die rechtlichen Aspekte der Unternehmensakquisition in Form des Asset-Deals sowie des Share-Deals dar und erläutert die steuerrechtlichen Konsequenzen dieser Transaktionen in Polen.
1. Kaufrechtliche Aspekte
Ein Share-Deal steht einem Unternehmenserwerb wirtschaftlich gleich. Damit liegt aber noch kein Unternehmenskauf im Rechtssinne vor – und zwar auch dann nicht, wenn es sich um den Erwerb aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft handelt. Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist hier der Rechtsträger. Der Begriff „Unternehmenskauf“ ist lediglich auf den Asset-Deal und nicht in Bezug auf beide Veräußerungs- und Erwerbsvorgänge verwendbar. Diese Unterscheidung findet auch in der polnischen Rechtssprache ihren Niederschlag. So wird vom Unternehmenskauf überwiegend bei der Übertragung der Gesamtheit von materiellen und immateriellen Rechtsgütern und Werten gesprochen, während bei Übertragung von Beteiligungen vom Anteilskauf die Rede ist. Die Entscheidung für eines der beiden Transaktionsmodelle hat Auswirkungen auf die Haftung des Verkäufers und die anzuwendenden Gewährleistungsvorschriften.
1.1 Asset Deal
Bei einem Asset Deal wird das Unternehmen als Sach- und Rechtsgesamtheit verkauft.
1.1.1 Unternehmensbegriff
Gemäß Art. 551 polnisches Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das Unternehmen eine organisierte Gesamtheit von immateriellen und materiellen Bestandteilen, die zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit bestimmt sind. Es umfasst insbesondere:
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