01.04.2002 · Fachbeitrag · Benennungsverlangen
BFH erteilt überzogenen Anforderungen an die Empfängerbenennung klare Absage
| Immer wieder kommt es in der Praxis zuStreitigkeiten darüber, ob der deutsche Unternehmer bei derGeltendmachung von Betriebsausgaben bei Zahlungen an ausländischeSubunternehmer den Anforderungen an die Empfängerbenennung nach§ 160 AO Genüge getan hat. Die Finanzverwaltung will inerster Linie sicherstellen, dass die beim inländischenSteuerpflichtigen in Abzug gebrachten Betriebsausgaben auch beimZuwendungsempfänger steuerlich erfasst werden. Dies darf jedochnicht dazu führen, dass Auskunftsbegehren der Finanzverwaltung dieGrenzen des Zumutbaren und der Verhältnismäßigkeitüberschreiten und der Betriebsausgabenabzug beim Auftraggebersomit zu Unrecht vereitelt wird. In einer hochaktuellen Entscheidunghat der BFH überzogenen Anforderungen an eine solcheEmpfängerbenennung eine klare Absage erteilt und damit einefür den Steuerpflichtigen günstige Entscheidung des FG Berlinbestätigt. Dies nehmen wir zum Anlass, die Grundsätze des§ 160 AO und die aktuelle Rechtsprechung zu diesemkonfliktträchtigen Bereich ausführlich darzustellen. |
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