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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Lizenzgebühren an ausländische Mutter-AG für Software-Überlassung steuerpflichtig

    | Die Überlassung von Softwareprogrammen gegenEntgelt ist in der Praxis eine gängige Fallgestaltung. Doch sovielfältig die vertraglichen Varianten bei solchen Geschäftensind, so schwierig ist auch deren steuerliche Behandlung insbesonderebei Gestaltungen über die Grenze. Von entscheidender Bedeutung istbeispielsweise vielfach, ob es sich bei der Software-Überlassungnur um ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht handelt oder ob einAlleinvertriebsrecht übertragen wurde. Der BFH hat in eineraktuellen Entscheidung klargestellt, dass Zahlungen einerinländischen Tochtergesellschaft an ihre ausländischeMuttergesellschaft für die zeitlich begrenzteNutzungsüberlassung von Standard-Software in Deutschlandbeschränkt steuerpflichtig sind BFH 27.2.02, BFH/NV 02, 1142.Dieses Urteil nehmen wir zum Anlass, die Problematik in mehrerenBeispielsfällen einmal näher zu beleuchten. |