01.08.2000 · Fachbeitrag · Betriebsstätte
Bauausführung und Montage im internationalen Steuerrecht
| Die Begründung einer festen Geschäftseinrichtung in Form einer Betriebsstätte im Ausland ist gerade im Bereich des deutschen Anlagenbaus ein „tägliches Brot“. Das Leistungsspektrum umfasst hier von Bauleistungen, Lieferungen und Engineering über die Montageüberwachung alle Tätigkeiten bis zur Errichtung einer funktionsfähigen Anlage. Doch gerade in diesen Bereichen ist es besonders strittig, ab wann eine Betriebsstätte begründet wird. Dieser Beitrag wird daher ausführlich darstellen, wann eine Bauausführung oder Montage im internationalen Steuerrecht betriebsstättenbegründend ist. |
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