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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Betriebsstätte

    Wann begründen Bau- und Montagearbeiten eine ausländische Betriebsstätte?

    | Die Verlagerung von Funktionen ins Ausland zurVerringerung der Steuerbelastung ist spätestens seit dem Urteildes FG Schleswig-Holstein zur Anerkennung einer„Server-Betriebsstätte“ in der Schweiz wieder in allerMunde vgl. PIStB 02, 140. Doch auch im Bereich der Bau- undMontagearbeiten im Ausland stellt sich immer wieder die Frage, unterwelchen Voraussetzungen eine ausländische Betriebsstättebegründet wird. Das FG Niedersachsen 19.6.01, EFG 02, 281,n.rkr., Rev. BFH I R 3/02 hat dazu in einer bemerkenswertenEntscheidung Stellung genommen. Im Streitfall ging es um diemehrjährige Tätigkeit eines Steuerpflichtigen für eineTelekommunikationsgesellschaft in Luxemburg. Diese Entscheidung habenwir zum Anlass genommen, auf die Systematik der Besteuerung vonTätigkeiten deutscher Unternehmen im Ausland nochmals nähereinzugehen. |