01.11.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen zulässig?
| Die Missbrauchsklausel des § 42 AO 1997 steht der Anwendung des Abzugs ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 3 EStG jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der den Steuerabzug begehrende unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter einer ausländischen Domizilgesellschaft ausländische Steuern vom Einkommen gezahlt hat, die auf ihm nach § 42 AO zugerechnete Einkünfte der Gesellschaft erhoben wurden (BFH 1.4.03, I R 39/02). (Abruf-Nr. 031749) |
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