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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    AO und DBA Schweiz: Beginn und Ende einer Montagebetriebsstätte

    | Eine Montagebetriebsstätte beginnt erst mit dem Eintreffen der ersten Person, die vom Montageunternehmen mit den vorzunehmenden Arbeiten betraut worden ist. Ist eine Montage Bestandteil eines Werklieferungsvertrags und ist in diesem Vertrag eine Abnahme des fertigen Werkes unter Mitwirkung des Montageunternehmens vorgesehen, so endet die Montage frühestens mit der Abnahme. |