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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Arbeitseinkünfte eines Binnenschiffers: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht?

    | Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer von einem Reeder mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbstständige Arbeit an Bord eines Binnenschiffes erhält, sind von der Besteuerung in Deutschland nur freizustellen, soweit sie für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit gezahlt und in der Schweiz besteuert werden (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 d, 15 Abs. 3 DBA-Schweiz). Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes (BFH 22.10.03, I R 53/02, Abruf-Nr. 040062). |