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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Basisgesellschaft: FA kann Benennung der "wahren Zahlungsempfänger" verlangen

    | Sprechen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Anteile an einer ausländischen Basisgesellschaft, die Provisionszahlungen erhält, treuhänderisch für Dritte gehalten werden, kann das FA gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 AO deren Benennung verlangen. Empfänger im Sinne dieser Vorschrift ist, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wurde, das heißt bei dem er sich steuerlich auswirkt. Das Benennungsverlangen ist erfüllt, wenn Name und Adresse ohne Schwierigkeiten und ohne eigene Ermittlungen des FA bestimmt und ermittelt werden können (BFH 1.4.03, I R 28/02, Abruf-Nr. 031709). |