01.08.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Besteuerungsrecht für Zinsen nach dem DBA-USA
| Zinszahlungen an einen in Deutschland ansässigen unbeschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmer einer doppelstöckigen Personengesellschaft sind auch dann als Sonderbetriebseinnahmen und mithin als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, wenn die Darlehensgewährung im Zusammenhang mit einer US-amerikanischen Betriebsstätte des Personenunternehmens steht. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei doppelstöckigen Personengesellschaften eine anzuerkennende Betriebsstätte der Untergesellschaft abkommensrechtlich auch Betriebsstätte der Gesellschafter der Obergesellschaft ist (BFH 16.10.02, I R 17/01, BFH/NV 03, 366). |
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