01.06.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Bezüge aus öffentlichen Kassen trotz Grenzgängerregelung steuerpflichtig?
| Ein im französischen Grenzgebiet wohnenderdeutscher Staatsangehöriger, der im Inland bei einerbundesunmittelbaren rechtsfähigen Körperschaft desöffentlichen Rechts hier: Ersatzkrankenkasse beschäftigtist, ist mit seinen Einkünften im Inland ungeachtet der sogenannten Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreichbeschränkt steuerpflichtig BFH 5.9.01, I R 88/00, n.v.. |
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