01.11.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH stellt klar: Keine Rückwirkung bei Gesetzesverschärfungen
| In dieser wichtigen Entscheidung schiebt der BFH der Praxis der Finanzverwaltung, Regelungslücken in Steuergesetzen durch für Steuerpflichtige nachteilige extensive Auslegung zu schließen, einen Riegel vor. Das Gericht hat in seltener Klarheit ausgeführt, dass es die Rückwirkung einer verschärfenden Gesetzesänderung auch dann nicht akzeptiert, wenn in der Gesetzesbegründung lediglich von einer „Klarstellung“ gesprochen wird (BFH 17.5.2000, I R 19/98, Abruf-Nr. 001054). |
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