01.05.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gesonderte Feststellungsbescheide für Enkel- und Tochtergesellschaft erforderlich
| Nimmt das FA eine Hinzurechnung nach dem AStG vor,dann muss es bei einem mehrstufigen Konzernaufbau für jede Stufeeinen gesonderten Bescheid erlassen, in welchem die Voraussetzungenfür die Hinzurechnung festgestellt werden. Eine Zusammenfassung ineinem Bescheid ist nicht möglich. Mit dieser Entscheidung stelltder BFH klar, dass eine Hinzurechnung nach dem AStG nur möglichist, wenn sie in formell korrekter Weise erfolgt BFH 18.7.01, I R62/00. Abruf-Nr. 011454 |
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