01.02.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gewerbesteuer verstößt nicht gegen EU-Recht!
| Die Erhebung der Gewerbesteuer verstößt nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrag. Insbesondere stellt die Beschränkung der Gewerbesteuererhebung auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts dar. Die Erhebung der Gewerbesteuer führt auch weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch verstößt sie gegen den Gleichheitsgrundsatz (BFH 18.9.03, X R 2/00, Abruf-Nr. 032756). |
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