01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kindergeldanspruch eines Ausländers bei vorübergehender Entsendung ins Inland
| Ein ausländischer Arbeitnehmer ist dann nicht zur vorübergehenden Dienstleistung ins Inland entsandt, wenn er im Rahmen eines Konzerns für eine inländische Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer juristischen Person tätig ist, der Arbeitnehmer in den Betrieb dieser Gesellschaft eingegliedert ist und diese auch das Arbeitsentgelt zahlt. Der BFH hat klargestellt, dass der Begriff der Entsendung zur vorübergehenden Dienstleistung ins Inland in § 62 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 EStG insoweit dem Entsendungsbegriff in § 5 Abs. 1 SGB IV entspricht (BFH 30.10.02, VIII R 67/99). (Abruf-Nr. 030303) |
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