01.11.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Phasengleiche Dividendenaktivierung: Das Ende der Konzernrechtsprechung
| Mit dem lange erwarteten Beschluss des Großen Senates zieht der BFH einen Schlussstrich unter seine langjährige Rechtsprechung zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen (so genannte Konzernrechtsprechung). Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Gewinnansprüche aus einer vor ihrem Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der Tochtergesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren (7.8.2000, GrS 2/99, DB 2000, 1993, Abruf-Nr. 001136). |
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