01.10.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Übernachtungen am Einsatzort für Grenzgängereigenschaft schädlich
| Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidungzum Grenzgängerbegriff nach dem DBA-Frankreich geäußertund Folgendes klargestellt: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreichund Arbeitsort in Deutschland ist kein Grenzgänger im Sinne vonArt. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich und unterliegt deshalb der deutschen undnicht der französischen Besteuerung, wenn er infolge beruflichbedingter Übernachtungen außerhalb desAnsässigkeitsstaates nicht arbeitstäglich an seinen Wohnortzurückkehrt BFH 10.12.01, I B 94/01, BFH/NV 02, 479. |
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