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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzugsverbot für bestimmte Reisekosten verstößt gegen EU-Recht

    | Der Unternehmer kann sich für den Vorsteuerabzug aus Kosten für Reisen seines Personals, soweit es sich um Übernachtungskosten handelt, unmittelbar auf Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG berufen. Der Ausschluss dieser Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht nach § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG ist insoweit unanwendbar (BFH 23.11.00, V R 49/00). (Abruf-Nr. 001564) |