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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei steuerfreien Dividenden

    | Schüttet eine ausländischeKapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach einem DBA hier:DBA-Indien steuerbefreit sind, sind die daraus resultierendenWährungsgewinne/-verluste den ausländischen Dividenden nurzuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmungentstehen. Wird der Gewinn durch Überschussrechnung ermittelt, istdies der Zeitpunkt des Einnahmezuflusses, bei Gewinnermittlung durchVermögensvergleich der Zeitpunkt der Forderungsentstehung.Währungskursgewinne/-verluste, die erst im Anschluss hieranentstehen, sind nicht auf die Erzielung steuerfreier ausländischerEinnahmen, sondern auf die Verwaltung von Dividendenforderungenzurückzuführen BFH 7.11.01, I R 3/01, DB 02, 565.Abruf-Nr. 020226 |