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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Erleichterungen für Steuerausländer durch die Einführung der "Umsatzsteuerlager-Regelung"

    | Während bei der Einfuhr von Drittlandsware die Einlagerung in ein "Zolllager" zum zeitlichen Hinausschieben der (Einfuhr-)Umsatzbesteuerung führt, bestand eine vergleichbare Möglichkeit für Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bislang nicht. Zur Gleichstellung dieser vergleichbaren Sachverhalte wurde im UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 eine Regelung zum so genannten "Umsatzsteuerlager" eingeführt. Begünstigt sind insbesondere die nicht im Inland ansässigen Unternehmen. Mit BMF-Schreiben vom 28.1.04 (Az. IV D 1 - S 7157 - 1/4) hat die Finanzverwaltung diese Neuregelung ausführlich vorgestellt. Im folgenden Beitrag wird das neue Rechtsinstitut näher erläutert. |