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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    „Harte Patronatserklärung“ als Geschäftsbeziehung im Sinne des AStG?

    | Geschäftsbeziehungen zwischeninländischen Steuerpflichtigen und den ihnen nahestehendenausländischen Personen müssen nach § 1 AStG einemFremdvergleich standhalten. Ist dies nicht der Fall, dann ist dieseGeschäftsbeziehung steuerlich so zu beurteilen, als wenn sie unterden zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungendurchgeführt worden wäre. Zwischen der Finanzverwaltung unddem BFH sind nun über die Auslegung des Begriffs„Geschäftsbeziehungen“ Differenzen entstanden.Während der BFH 29.11.00, BStBl II 02, 720 die Abgabe einer sogenannten harten Patronatserklärung nicht als Geschäfts-,sondern als gesellschaftsrechtliche Beziehung bewertet, hat das BMFhinsichtlich dieses Urteils einen Nichtanwendungserlassveröffentlicht BMF 17.10.02, IV B 4 -S 1341 -14/02, BStBl I1025. Im folgenden Beitrag werden die unterschiedlichen Auffassungenerläutert und Gestaltungstipps zur Konfliktvermeidung gegeben. |