01.05.2001 · Fachbeitrag · Bundesregierung
Arbeitskreisergebnisse: Vorschläge zur Fortentwicklung des Außensteuerrechts
| Der Deutsche Bundestag hat anlässlich der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31.3.01 Vorschläge zur Fortentwicklung der Reform vorzulegen. Um dieser Aufforderung nachzukommen, wurden drei Arbeitskreise gebildet, die zwischenzeitlich erste Ergebnisse zur Fortentwicklung des Steuerrechts in den Bereichen verbundene Unternehmen, Umstrukturierung und Besteuerung der Auslandsbeziehungen vorgelegt haben. Da die Vorschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem zum Jahresende 2001 in Kraft tretenden „Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform“ Berücksichtigung finden, werden im folgenden Beitrag die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bereich Außensteuerrecht vorgestellt und bewertet. |
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