01.08.2004 · Fachbeitrag · Der Praktische Fall
Auslandsentsendungen: Besteuerungsrisiken bei Altersvorsorgeleistungen abklären
| Mit der Diskussion über das Alterseinkünftegesetz ist die steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen bzw. die Behandlung der späteren Alterseinkünfte in den Fokus des Interesses getreten. Selten beachtet sind allerdings die Besteuerungsrisiken bei der Behandlung von Altersvorsorgeleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Entsendet beispielsweise ein Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland, sind auch die entsprechenden steuerlichen Vorschriften des Gastlandes zu beachten. Hier muss bereits im Vorfeld der Entsendung sorgfältig abgeklärt werden, wie die Vorsorgeleistungen im Gastland aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht behandelt werden. Auf Arbeitgeberseite kann z.B. der sofortige Betriebsausgabenabzug versagt werden, weil die Vorsorgeaufwendungen im Gastland unter Umständen erst im Zeitpunkt der Pensionsauszahlung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Auf Seiten des Arbeitnehmers besteht das Risiko einer möglichen Doppelbesteuerung, weil z.B. das Gastland den Zufluss beim Aufbau der Altersvorsorge annimmt und Deutschland dann ein zweites Mal beim Zufluss der späteren Altersvorsorge besteuert. Im folgenden Musterfall werden wir diesen Besteuerungsrisiken am Beispiel einer Entsendung nach Südafrika "auf den Grund gehen". |
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